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Donnerstag, 05 Dezember 2019 14:42

Barrierefreiheit bei allen Bauvorhaben berücksichtigen

Möglichst lang, möglichst selbstständig zu Hause wohnen zu bleiben – das ist zunehmend der Wunsch vieler älterer Eigenheimbesitzer*innen.

Oftmals sind es nur Kleinigkeiten die das Leben zu Hause weiter selbstbestimmt möglich machen – so zum Beispiel ein ausreichend großes Badezimmer im Erdgeschoss. Aber nicht nur für die ältere Bevölkerung spielen die Merkmale der Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. Auch junge Familien profitieren schon von ausreichend breiten Durchgängen und Bewegungsflächen. Vielleicht werden Sie mal einen
Kinderwagen in den Flur stellen wollen, vielleicht müssen Sie aber auch mal mit Krücken von der Küche ins Bad laufen. Gerade deswegen ist es heute schon so wichtig, an morgen zu denken.
Um das Bewusstsein für Barrierefreiheit bei Bauenden zu schärfen ist nun ein einfaches, kurzes Merkblatt mit einer Checkliste entworfen worden. Es informiert außerdem über kos-tenfreie Beratungsangebote und die aktuell geltenden Vorschriften.
Das Merkblatt ist in Zusammenarbeit zwischen der Seniorenfachstelle, der Gesundheitsregi-on Plus, dem Bauamt sowie des Teilhabebeirates des Landkreises entstanden.
Die Verteilung erfolgt ab sofort bei genehmigungspflichtigen Bauanträgen über das Landrat-samt. Aber auch Bauanträge die im sogenannten „Freistellungsverfahren“ laufen, erhalten dieses Merkblatt eingeheftet. „Nicht jeder Bauantrag wird vom Landratsamt bearbeitet. Die Bauanträge im Freistellungsverfahren werden direkt von der zuständigen Gemeinde bearbei-tet. Wir freuen uns daher sehr, dass auch die Bürgermeister*innen dazu bereit sind, die Ver-teilung in den Gemeinden zu unterstützen.“ so Katharina Droms, Behindertenbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau.
Um die 2.000 Bauanträge sind letztes Jahr im Landkreis Weilheim Schongau gestellt wor-den. „Wenn davon nur ein Bruchteil bewusster barrierefrei baut, dann haben wir in ein paar Jahren schon viel mehr, dringend benötigten, barrierefreien Wohnraum zur Verfügung“ so Droms.
Übrigens ist das Merkblatt zwar vor allem für Eigenheim Besitzer gedacht und konzipiert – für Menschen die sich ein neues zu Hause schaffen wollen. Aber auch alle anderen Bauvor-haben erhalten das Merkblatt. Denn auch bei Vereinsbauten, Geschäftshaus-Sanierungen oder größeren Sonderbauten muss Barrierefreiheit mitgedacht werden.
Neben der Verteilung über die Baumappen, ist das Merkblatt auch digital abrufbar über die Website des Landratsamtes unter: https://www.weilheim-schongau.de/media/2428/barrierefrei-bauen.pdf